„Blutmond“, das klingt nach einer mehrteiligen Vampirsaga. Ich habe davon nichts gesehen. Die Freunde, bei denen wir zu Besuch waren, hatten sogar eine App, mit der man die Position des Mondes genau bestimmen konnte. Die Position war allerdings genau hinter dem Nachbarhaus. Neugierig genug, dafür das Haus zu verlassen, waren wir dann doch nicht. Die nächste Mondfinsternis ist ja auch schon wieder am 21. Januar 2019.
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Am Samstag musste ich schon wieder früh aufstehen. Sogar noch früher als unter der Woche. Wir durften nämlich eine Veranstaltung des örtlichen Bau- und Bastelmarkts Knauber organisieren und begleiten.
Inhalt war die Vorstellung der neuen Selbstscan-App, mit der man ein wenig schneller durch die Kasse kommt. (Nein, bitte nicht hier auch noch Diskussionen über den Wegfall von Kassiererjobs. Erstens passiert das mit dieser App nicht, zweitens sollte man sich daran gewöhnen, dass die Digitalisierung Jobs überflüssig macht. Es entstehen dafür ja auch neue.)
Die Veranstaltung war lustig, weil wir ein kleines Spielchen veranstalteten, damit die Teilnehmenden die App in der Praxis testen konnten. In Zweierteams hatten sie eine halbe Stunde Zeit, in allen drei Abteilungen genau einen Artikel pro Person und Abteilung in den Einkaufswagen zu legen und dabei so nah wie möglich an 100 Euro zu kommen, preis-ist-heiß-mäßig aber nicht zu überbieten. Das Gewinnerteam durfte den Warenkorb behalten.
Es war besonders lustig, weil jemand versuchte, das System zu hacken: „Bitte schneiden Sie mir ein Stück Holz für fünf Cent zu!“ Nur leider war das nicht scanbar. ?
Ich denke und hoffe, dass alle genauso viel Spaß hatten wie wir Veranstalter.
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Und noch ein Linktipp fürs Wochenende:
Instagram: Welche Rechte haben Kinder auf Fotos
Abgesehen von moralischen Fragen: Dürfen Eltern rein rechtlich gesehen eigentlich einfach Bilder ihrer Kinder hochladen? Mein erster Impuls: Ja klar, sie dürfen als Erziehungsberechtigte doch über ihre Rechte bestimmen. So einfach ist das aber nicht:
„Die Eltern können die Einwilligung dann stellvertretend geben. Das heißt aber nicht, dass sie tun können, was sie wollen“, stellt der Rechtsanwalt klar. Das Elternteil müsse immer einen Blick in die Zukunft werfen und überlegen, ob sich das Kind für ein bestimmtes Foto schämen könnte.
Kinder können Eltern sogar (später) verklagen, wenn sie sich bloßgestellt fühlen. Und wo die Grenze zur gefühlten Bloßstellung verläuft, bestimmt der abgebildete Mensch.
Oder kurz gesagt: Denk nach, bevor du ein Foto deines Kindes irgendwo hochlädst!