Gegen die informationelle Selbstbestimmung verstieß die “Lünepost”. Sie zeigt regelmäßig Fotos, auf denen jeweils eine Szene aus dem Straßenleben der Stadt gezeigt wird. Das Gesicht einer der dort abgebildeten Personen wird von der Zeitung gelb eingekreist und damit durch einen so genannten “Glückskreis” hervorgehoben. Unter demFoto wird der Aufenthaltsort der Person zum Zeitpunkt der Aufnahme genannt und es wird ein Einkaufsgutschein von 25 Euro versprochen, wenn sie sich innerhalb von vier Wochen bei der Zeitung meldet. Der Beschwerdeausschuss [des Presserats] hält es für ethisch nicht vertretbar, dass die betreffenden Personen ohne ihr Wissen in der Zeitung veröffentlicht werden. Die Angaben zu Zeitpunkt und Aufenthaltsort seien zudem Angaben aus dem Privatleben der Abgebildeten, die ohne deren Einverständnis veröffentlicht würden.
DWDL
Wie kommt man als Zeitung auf eine so abwegige Idee für ein Gewinnspiel? Und vor allem, wie kann man dort ernsthaft glauben, dass es niemandem auffallen wird, dass man damit massiv gegen das Persönlichkeitsrecht verstoßen wird? Oder ist man in Lüneburg etwa tatsächlich der Meinung gewesen, das sei einfach nur eine nette Idee, die keinem weh tut?
Edit 26.03.11, 01:15: Für ein paar Stunden stand hier noch ein anderer Satz, der ungefähr das gleiche ausdrücken sollte, aber irgendwie so durcheinander war, dass ich selbst nicht mehr wusste, was ich eigentlich sagen wollte. Ich hoffe, das ist jetzt ein wenig klarer geworden.