Die Geschichte zum Bild
Manchmal laufen mir Dinge über den Weg. Oder liegen da herum. Und ich frage mich kurz „Dafuq?“, bevor sich vor meinem Bild die Geschichte dazu manifestiert. Die Geschichte zum Bild ist eine unregelmäßige Serie.
V E R O R D N U N G
der Bundesstadt Bonn
über Grünlichtanforderungsmöglichkeiten
an der Kreuzung Hermann-Wandersleb-Ring/Provinzialstraße/Rochusstraße
Aufgrund von Art. 5 Bundesverkehrsordnungsregelungsgesetz (BVORG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 12.07.1907, zuletzt geändert durch Artikel 98 Abs. 2 Satz 3 des Gesetzes vom 22. Juli 1973 (GVBl S. 231) in Verbindung mit Art. 2 Fußgängerüberwegsbeschilderungsgesetz (FÜBG) in der Fassung vom 09.05.1945,
in Folge des Beschlusses des Stadtrats vom 13.07.2002, geändert durch den Notstandsbeschluss vom 24.12.20021, erlässt die Bundesstadt Bonn folgende
Verordnung
§ 1 Anbringung einer Grünlichtanforderungsmöglichkeit
(1) Zur Überbrückung der Wartezeit an der Kreuzung Hermann-Wandersleb-Ring/Provinzialstraße/Rochusstraße sowie zur Simulation eines tatsächlichen technischen Vorgangs werden an den Fußgängerampeln im genannten Straßenkreuzungsbereich Knöpfe angebracht, die gedrückt werden können.
(2) Pro Ampel soll ein Knopf in etwa einhundertzwanzig Zentimeter Höhe angebracht werden.
(3) Die Knöpfe sollen rot sein.
(3a) Sollten die bestellten Knöpfe grau sein, wird festgelegt: Die Farbe der Knöpfe ist rot.
§ 2 Deutlichmachung der Funktion
(1) Um die Funktion des Knopfes deutlich zu machen, wird über jeden Knopf ein Hinweisschild angebracht.
(2) Das Schild wird beschriftet mit „Fußgänger roten Knopf berühren“ sowie der englischsprachigen Entsprechung.
(2a) Die englischsprachige Entsprechung lautet „touch“.
(3) Für Sehbehinderte gibt es eine Übersetzung in Brailleschrift.
§ 3 Inkrafttreten, Geltungsdauer
(1) Diese Verordnung tritt mit Eingang der bestellten Knöpfe und Schilder in Kraft.
(2) Die Verordnung ist ohne Ablaufdatum gültig und kann nur mit einstimmiger Beschlussfassung des Stadtrates an einem Werktag aufgehoben werden, der auf einen Ostermontag fällt.
Bonn, 24.12.2002
Bärbel Diekmann
Oberbürgermeisterin
- Einfügung der §§ 1 Abs. 3a und 2 Abs. 2a; Streichung des § 2 Abs. 3. ↩
„(3) Die Knöpfe sollen rot sein.
(3a) Sollten die bestellten Knöpfe grau sein, wird festgelegt: Die Farbe der Knöpfe ist rot.“ Wahnsinn... Ich halte mal die Augen auf. Danke für den Lacher. ;-)
Könntest du bitte auch noch die Verordnung veröffentlichen, die dazu führte, das Teile der Fußgängerüberweg-Markierungen nicht gerade sind?
Vgl.: https://twitter.com/ellebil/status/161436647358070784
Klar, sobald sie mein Whistleblower mir zugespielt hat.
Fußgänger roten Knopf berühren touch - http://t.co/eK8ZoVJF0j #LOL #WTF
RT @Johannes: Ein letztes Mal für die Sonntagstwitterer der Hinweis auf eine unglaubliche Verordnung: http://t.co/HtEBeXkfz6
„(1) Zur Überbrückung der Wartezeit an der Kreuzung Hermann-Wandersleb-Ring/Provinzialstraße/Rochusstraße sowie zur Simulation eines tatsächlichen technischen Vorgangs werden an den Fußgängerampeln im genannten Straßenkreuzungsbereich Knöpfe angebracht, die gedrückt werden können.“
Warum nicht gleich irgendeine interaktive Spiele-App ;) falls es an der Ampel mal wieder länger dauert.....
„Gibt’s dazu schon eine App?“ ;)
RT @gsohn: Behörden-Prosa: Fußgänger roten Knopf berühren touch http://t.co/CsOlSSojXN
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