Die Geschichte zum Bild

Manch­mal lau­fen mir Din­ge über den Weg. Oder lie­gen da her­um. Und ich fra­ge mich kurz „Dafuq?“, bevor sich vor mei­nem Bild die Geschich­te dazu mani­fes­tiert. Die Geschich­te zum Bild ist eine unre­gel­mä­ßi­ge Serie.

Fußgänger roten Knopf berühren touch

 

V E R O R D N U N G

der Bundesstadt Bonn
über Grünlichtanforderungsmöglichkeiten
an der Kreuzung Hermann-Wandersleb-Ring/Provinzialstraße/Rochusstraße

Auf­grund von Art. 5 Bun­des­ver­kehrs­ord­nungs­re­ge­lungs­ge­setz (BVORG) in der Fas­sung der Bekannt­ma­chung vom 12.07.1907, zuletzt geän­dert durch Arti­kel 98 Abs. 2 Satz 3 des Geset­zes vom 22. Juli 1973 (GVBl S. 231) in Ver­bin­dung mit Art. 2 Fuß­gän­ger­über­wegs­be­schil­de­rungs­ge­setz (FÜBG) in der Fas­sung vom 09.05.1945,

in Fol­ge des Beschlus­ses des Stadt­rats vom 13.07.2002, geän­dert durch den Not­stands­be­schluss vom 24.12.20021, erlässt die Bun­des­stadt Bonn folgende

Ver­ord­nung

§ 1 Anbrin­gung einer Grünlichtanforderungsmöglichkeit
(1) Zur Über­brü­ckung der War­te­zeit an der Kreu­zung Hermann-Wandersleb-Ring/Provinzialstraße/Rochusstraße sowie zur Simu­la­ti­on eines tat­säch­li­chen tech­ni­schen Vor­gangs wer­den an den Fuß­gän­ger­am­peln im genann­ten Stra­ßen­kreu­zungs­be­reich Knöp­fe ange­bracht, die gedrückt wer­den können.
(2) Pro Ampel soll ein Knopf in etwa ein­hun­dert­zwan­zig Zen­ti­me­ter Höhe ange­bracht werden.
(3) Die Knöp­fe sol­len rot sein.
(3a) Soll­ten die bestell­ten Knöp­fe grau sein, wird fest­ge­legt: Die Far­be der Knöp­fe ist rot.

§ 2 Deut­lich­ma­chung der Funktion
(1) Um die Funk­ti­on des Knop­fes deut­lich zu machen, wird über jeden Knopf ein Hin­weis­schild angebracht.
(2) Das Schild wird beschrif­tet mit „Fuß­gän­ger roten Knopf berüh­ren“ sowie der eng­lisch­spra­chi­gen Entsprechung.
(2a) Die eng­lisch­spra­chi­ge Ent­spre­chung lau­tet „touch“.
(3) Für Seh­be­hin­der­te gibt es eine Über­set­zung in Brailleschrift.

§ 3 Inkraft­tre­ten, Geltungsdauer
(1) Die­se Ver­ord­nung tritt mit Ein­gang der bestell­ten Knöp­fe und Schil­der in Kraft.
(2) Die Ver­ord­nung ist ohne Ablauf­da­tum gül­tig und kann nur mit ein­stim­mi­ger Beschluss­fas­sung des Stadt­ra­tes an einem Werk­tag auf­ge­ho­ben wer­den, der auf einen Oster­mon­tag fällt.

Bonn, 24.12.2002

Bär­bel Diekmann
Oberbürgermeisterin

  1. Ein­fü­gung der §§ 1 Abs. 3a und 2 Abs. 2a; Strei­chung des § 2 Abs. 3.
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8 Kommentare

  1. (3) Die Knöp­fe sol­len rot sein.
    (3a) Soll­ten die bestell­ten Knöp­fe grau sein, wird fest­ge­legt: Die Far­be der Knöp­fe ist rot.“ Wahn­sinn... Ich hal­te mal die Augen auf. Dan­ke für den Lacher. ;-)

  2. (1) Zur Über­brü­ckung der War­te­zeit an der Kreu­zung Hermann-Wandersleb-Ring/Provinzialstraße/Rochusstraße sowie zur Simu­la­tion eines tat­säch­li­chen tech­ni­schen Vor­gangs wer­den an den Fuß­gän­ger­am­peln im genann­ten Stra­ßen­kreu­zungs­be­reich Knöp­fe ange­bracht, die gedrückt wer­den können.“

    War­um nicht gleich irgend­ei­ne inter­ak­ti­ve Spiele-App ;) falls es an der Ampel mal wie­der län­ger dauert.....

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