Es ist ja auch so, dass sich Hart­nä­ckig­keit manch­mal auszahlt.

Es war vor etwa zwei Mona­ten, als ich auf ein­mal einen Brief einer Inkas­so­ge­sell­schaft in mei­nem Brief­kas­ten hat­te. Im Auf­trag eines gro­ßen Ver­sand­han­dels­un­ter­neh­mens mit einem Palin­drom als Namen wol­le man offe­ne For­de­run­gen ein­zie­hen. Aus einem ursprüng­li­chen Rech­nungs­be­trag von 24,99 Euro wur­den bei der Inkas­so­fir­ma dank Gebüh­ren und pipa­po über 120 Euro.

Ich sah das nicht so rich­tig ein. Die 24,99 hat­te ich damals, vor über sechs Mona­ten, der Fir­ma O. per Kre­dit­kar­te bezahlt. Dach­te ich jeden­falls, bis ich auf­grund des Vor­falls mei­ne alten Abrech­nun­gen durchblätterte.

Was mir aber irgend­wie egal war, denn das Ein­zie­hen von mei­ner Kre­dit­kar­te steht nun wirk­lich nicht mehr in mei­ner Ver­ant­wor­tung. Und vor allem: War­um soll­te ich für das Ver­säum­nis des Ver­sand­händ­lers, den frei­ge­ge­be­nen Betrag von der Kre­dit­kar­te ein­zu­zie­hen, mit rund 100 Euro bezahlen?

Mit sol­chen Fra­gen kommt man bei Inkas­so­un­ter­neh­men natür­lich nicht weit. Des­halb wen­de­te ich eine ande­re Tak­tik an, die ich zu Wei­ter­bil­dungs­zwe­cken hier ger­ne veröffentliche.

Bis auf den letz­ten Schritt habe ich übri­gens sämt­li­che Kom­mu­ni­ka­ti­on per E-Mail abge­wi­ckelt. Das liegt nicht am Medi­um selbst, son­dern an der Tat­sa­che, dass die Inkas­so­fir­ma sonst nur mit teu­rer 0180er-Nummer erreich­bar ist und mir jeder Cent zu teu­er schien.

  1. Ich zwei­fel­te zunächst über­haupt die For­de­rung an. Man sol­le mir erst ein­mal sagen, was da genau gefor­dert wird. Im Schrei­ben stand schließ­lich nur etwas von einer Bestel­lung bei Fir­ma O.
  2. Als man mir sag­te, was es war, lei­te­te ich die E-Mail-Bestellbestätigung wei­ter, in der ver­zeich­net war, dass der Betrag per Kre­dit­kar­te abge­bucht wurde.
  3. Als man mir sag­te, das rei­che nicht, man benö­ti­ge einen Kon­to­aus­zug, zwei­fel­te ich erst ein­mal die Befug­nis der Inkas­so­fir­ma an, das Geld über­haupt ein­trei­ben zu dürfen.
  4. Etwa eine Woche spä­ter war ein neu­es Schrei­ben in mei­nem Brief­kas­ten. Mit­tels einer Voll­macht, die einst ein­ge­scannt und in die nun mei­ne Adress- und Bestell­da­ten sowie das aktu­el­le Datum ein­ge­druckt wur­den (das aber nicht von O. ori­gi­nal unter­schrie­ben war), woll­te man mir die Befug­nis nachweisen.
  5. Ich schrieb leicht erbost zurück, ich füh­le mich auf­grund die­ser Doku­men­ten­fäl­schung ver­äp­pelt. Man möge mir bit­te ein Ori­gi­nal­do­ku­ment mit kor­rek­ter Unter­schrift zusenden.
  6. Eini­ge Wochen spä­ter erreich­te mich ein Brief vom Ver­sand­händ­ler O. mit einem Kon­to­aus­zug, aus dem her­vor­ging, dass der Inkas­so­be­trag zurück­ge­bucht wur­de und nun nur noch die 24,99 Euro übrig seien.
  7. Tsch­ak­ka! Damit hät­te man es eigent­lich schon bewen­den las­sen kön­nen, schließ­lich hat­te ich hier­mit den Ori­gi­nal­zu­stand wie­der hergestellt.
  8. Aber ich rief trotz­dem bei der teu­ren 0180er-Nummer von O. an mit dem Bestre­ben, mir die ein­zel­nen Pos­ten erklä­ren zu las­sen. Ich über­wei­se ja schließ­lich nicht irgend­was. Zu mei­ner Über­ra­schung teil­te man mir aber mit: Mein Kon­to­stand stün­de auf Null. Es sei alles bezahlt und aus­ge­gli­chen. Schö­nen Sams­tag noch.

Die ärger­li­che und unnö­ti­ge Epi­so­de hat mir am Ende also sogar einen Gewinn ein­ge­bracht: 24,99 Euro abzüg­lich der Kos­ten für den Anruf und den ver­lo­re­nen Ner­ven. Ein gutes Geschäft, ger­ne wieder.

Hart­nä­ckig­keit zahlt sich also manch­mal aus.

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