Es ist ja auch so, dass sich Hartnäckigkeit manchmal auszahlt.
Es war vor etwa zwei Monaten, als ich auf einmal einen Brief einer Inkassogesellschaft in meinem Briefkasten hatte. Im Auftrag eines großen Versandhandelsunternehmens mit einem Palindrom als Namen wolle man offene Forderungen einziehen. Aus einem ursprünglichen Rechnungsbetrag von 24,99 Euro wurden bei der Inkassofirma dank Gebühren und pipapo über 120 Euro.
Ich sah das nicht so richtig ein. Die 24,99 hatte ich damals, vor über sechs Monaten, der Firma O. per Kreditkarte bezahlt. Dachte ich jedenfalls, bis ich aufgrund des Vorfalls meine alten Abrechnungen durchblätterte.
Was mir aber irgendwie egal war, denn das Einziehen von meiner Kreditkarte steht nun wirklich nicht mehr in meiner Verantwortung. Und vor allem: Warum sollte ich für das Versäumnis des Versandhändlers, den freigegebenen Betrag von der Kreditkarte einzuziehen, mit rund 100 Euro bezahlen?
Mit solchen Fragen kommt man bei Inkassounternehmen natürlich nicht weit. Deshalb wendete ich eine andere Taktik an, die ich zu Weiterbildungszwecken hier gerne veröffentliche.
Bis auf den letzten Schritt habe ich übrigens sämtliche Kommunikation per E-Mail abgewickelt. Das liegt nicht am Medium selbst, sondern an der Tatsache, dass die Inkassofirma sonst nur mit teurer 0180er-Nummer erreichbar ist und mir jeder Cent zu teuer schien.
- Ich zweifelte zunächst überhaupt die Forderung an. Man solle mir erst einmal sagen, was da genau gefordert wird. Im Schreiben stand schließlich nur etwas von einer Bestellung bei Firma O.
- Als man mir sagte, was es war, leitete ich die E-Mail-Bestellbestätigung weiter, in der verzeichnet war, dass der Betrag per Kreditkarte abgebucht wurde.
- Als man mir sagte, das reiche nicht, man benötige einen Kontoauszug, zweifelte ich erst einmal die Befugnis der Inkassofirma an, das Geld überhaupt eintreiben zu dürfen.
- Etwa eine Woche später war ein neues Schreiben in meinem Briefkasten. Mittels einer Vollmacht, die einst eingescannt und in die nun meine Adress- und Bestelldaten sowie das aktuelle Datum eingedruckt wurden (das aber nicht von O. original unterschrieben war), wollte man mir die Befugnis nachweisen.
- Ich schrieb leicht erbost zurück, ich fühle mich aufgrund dieser Dokumentenfälschung veräppelt. Man möge mir bitte ein Originaldokument mit korrekter Unterschrift zusenden.
- Einige Wochen später erreichte mich ein Brief vom Versandhändler O. mit einem Kontoauszug, aus dem hervorging, dass der Inkassobetrag zurückgebucht wurde und nun nur noch die 24,99 Euro übrig seien.
- Tschakka! Damit hätte man es eigentlich schon bewenden lassen können, schließlich hatte ich hiermit den Originalzustand wieder hergestellt.
- Aber ich rief trotzdem bei der teuren 0180er-Nummer von O. an mit dem Bestreben, mir die einzelnen Posten erklären zu lassen. Ich überweise ja schließlich nicht irgendwas. Zu meiner Überraschung teilte man mir aber mit: Mein Kontostand stünde auf Null. Es sei alles bezahlt und ausgeglichen. Schönen Samstag noch.
Die ärgerliche und unnötige Episode hat mir am Ende also sogar einen Gewinn eingebracht: 24,99 Euro abzüglich der Kosten für den Anruf und den verlorenen Nerven. Ein gutes Geschäft, gerne wieder.
Hartnäckigkeit zahlt sich also manchmal aus.