Vie­le wer­den es schon mit­be­kom­men haben, für den Rest möch­te ich ger­ne den Boten der fro­hen Kun­de spie­len. Die Bild­agen­tur Get­ty Images gibt gro­ße Tei­le des Bild­ar­chivs für unkom­mer­zi­el­le Zwe­cke frei, wenn man die Bil­der mit­tels Ein­bet­tungs­code ein­bin­det. „Unkom­mer­zi­el­le Nut­zung“ schließt dabei auch Blogs ein, die sich über Google-Anzeigen, Ban­ner oder der­glei­chen finanzieren:

The fact today that a web­site is gene­ra­ting reve­nue would not limit the use of the embed. What would limit that use is if they used our imagery to pro­mo­te a ser­vice, a pro­duct or their busi­ness. They would need to get a license.

Das sagt Craig Peters von Get­ty Images.

Die­se bahn­bre­chen­de Rege­lung wird sicher­lich noch für viel Wir­bel sor­gen und hof­fent­lich Nach­ah­mer pro­du­zie­ren. Es ent­spricht genau dem Prin­zip, das man heut­zu­ta­ge unter „fair use“ ver­steht. Es ist eine zeit­ge­mä­ße Lizenz­form und erlaubt nun auch Ottonormal-Bloggern, sich mit aktu­el­lem Bild­ma­te­ri­al zu ver­sor­gen, bei­spiels­wei­se mit einem Bild vom gest­ri­gen Fußballländerspiel.

Es gibt natür­lich noch einen Haken, wenn man von der deut­li­chen Kenn­zeich­nung des Absen­ders absieht. Get­ty Images behält sich vor, in Zukunft Wer­bung oder ande­re Inhal­te über die I-Frames zu ver­tei­len. Ein ver­tret­ba­res Risi­ko, wie ich mei­ne, denn die Bil­der wären im Fall der Fäl­le auch schnell wie­der entfernt.

Hier geht’s zu allen Infor­ma­tio­nen zum Ein­bin­den bei Get­ty Images.

Update: Rechts­an­walt Schwen­ke hat ein FAQ erstellt. Sei­ner Ansicht nach sind zumin­dest die daten­schutz­recht­li­chen Beden­ken nicht von der Hand zu weisen.

Vorheriger ArtikelJournalismus und Optimismus, supergeile Werbung und wie wenig wir lesen
Nächster ArtikelDer 24. Spieltag: The Vorrunde is back

4 Kommentare

  1. Schein­bar unkom­men­tier­te Begleit­erschei­nung: flickr hat sofort danach das Getty-Images-Lizenzierungsmodell beendet.

Kommentarfunktion ist geschlossen.