Der Duden kann uns nichts erlauben

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Jeden­falls nicht mehr. War der Duden bis zur Recht­schreib­re­form 1996 noch das maß­geb­li­che Medi­um für die deut­sche Recht­schrei­bung, ist es heu­te der Recht­schreib­rat. (Bei dem man übri­gens online die Regeln und Wör­ter nach­schla­gen kann.)

Dass immer noch nach der Defi­ni­ti­on im Duden geru­fen wird, wenn es um Strei­te­rei­en wie dem Dep­pen­apo­stroph oder dem rich­ti­gen Arti­kel für Blogs geht, ist sicher in der Geschich­te begrün­det. Und auch nicht ganz falsch, denn der Duden bil­det die geschrie­be­ne Spra­che ab, ver­sucht also, popu­lä­re Ände­run­gen in jeder Neu­auf­la­ge nach­zu­voll­zie­hen. Wenn genü­gend Leu­te „der Blog’s“ schrei­ben, wird es irgend­wann auch so im Duden ste­hen. Das heißt aber nicht, dass es rich­tig ist, also der amt­li­chen Recht­schrei­bung entspricht.

Außer­dem kann weder der Duden, noch der Recht­schreib­rat uns irgend­was erlau­ben oder ver­bie­ten. Das kann näm­lich nie­mand, solan­ge man kei­ne amt­li­chen Schrif­ten ver­fas­sen muss. Wie sag­te schon Goethe:

Wie die­ses oder jenes Wort geschrie­ben wird, dar­auf kommt es doch eigent­lich nicht an; son­dern dar­auf, daß die Leser ver­ste­hen, was man damit sagen wollte!

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