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Darf der Arbeit­ge­ber das Surf­ver­hal­ten der Mit­ar­bei­ter kontrollieren?
Kurz­form: Nein, solan­ge es kei­ne Ver­ein­ba­rung gibt, die pri­va­te Nut­zung kom­plett unter­sagt oder der Mit­ar­bei­ter einer Kon­trol­le zuge­stimmt hat. – Ich fin­de es schlimm, dass man so etwas über­haupt dis­ku­tie­ren muss. Pri­va­tes und Beruf­li­ches ver­mischt sich zuse­hends. Es soll­te im Inter­es­se der Arbeit­ge­ber sein, das Poten­ti­al zu nut­zen, anstatt künst­li­che Bar­rie­ren auf­zu­bau­en. Und neben­bei steht es Arbeit­ge­bern sehr, wenn sie ihren Mit­ar­bei­tern vertrauen.

How your office would look like if your boss was a cat
Ja, sehr nach­voll­zieh­bar. Kann mich nur noch nicht ent­schei­den, ob ein Kat­zen­boss bes­ser oder schlech­ter als ein Men­schen­boss wäre.

Die Ent­schei­dung - mei­ne Aus­zeit vom Job!
„Ich bin mutig und neh­me mir mei­ne Aus­zeit vom Job“ schreibt Ines. In Wirk­lich­keit hat sie auf ein Aus­zeit­kon­to ihres Arbeit­ge­bers ein­ge­zahlt, bekommt also ein Jahr lang wei­ter Gehalt, ist ver­si­chert und kann im Anschluss ein­fach wie­der ein­stei­gen. Der Mut zu so einem Sab­ba­ti­cal steckt eigent­lich nur in der Ent­schei­dung, eine Zeit lang etwas weni­ger Geld aus­ge­zahlt zu bekom­men. Wow.

Foto: Shut­ter­stock

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